Demo in Düsseldorf: „Licht-aus!“-Appell rechtswidrig, Bundesverwaltungsgericht
26.09.2017 Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. […]