Sie lernen Grundlagen des Presserechts, der Wort- und Bildberichterstattung und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kennen. Anhand praxisrelevanter Fälle und aktueller Rechtsprechung erwerben Sie grundlegendes Know-How. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer ohne juristische Vorkenntnisse.

Aus dem Recht der Wort- und Bildberichterstattung werden das Recht am eigenen Bild, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Widerrufs-, Richtigstellungs- und Schadensersatzansprüche behandelt.

Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Was ist bei Texten und Bildern einer Webseite zu beachten? Was ist bei Personenaufnahmen zu beachten? Welche Grundsätze gelten für die Wortberichterstattung? Was ist dabei zu zulässig – und wann sind Inhalte als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bewerten? Wie wehren Sie sich, wenn Ihre Rechte verletzt worden sind? Wer haftet für Inhalte auf im Internet? Wie reagieren Sie im Falle einer Abmahnung?

  • Referentin: Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
  • Zielgruppe: Unternehmer, Firmen, Organisationen, Selbstständige, Webdesigner, Designer, Grafiker, Fotografen, Lektoren, Autoren, Journalisten, PR-Agenturen, Existenzgründer, am Thema Interessierte
  • Dauer: 1 Tag
  • Methodik: interaktiv, praxisnah, intensives Training
  • Termin und Kosten: auf Anfrage