25.05.2019

Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Wie hat sie sich in der Praxis bewährt?

Soviel steht fest, es hat einen Bewusstseinswandel gegeben. Ob beim Vertrag mit dem Handwerker bei der Hausreparatur oder beim Arztbesuch: Die Datenschutzerklärung ist ein allgegenwärtiger Bestandteil des Alltags geworden.

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50 Millionen Euro Bußgeldstrafe gegen Google durch französische Datenschutzbehörde verhängt

Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Januar 2019 das bisher höchste Bußgeld der bisherigen „europäischen Datenschutzgeschichte“ verhängt: 50 Millionen Euro Bußgeldstrafe musste Google wegen zwei Verstößen gegen die DSGVO zahlen.

Mindestens 75 Bußgelder in Deutschland

In Deutschland sind Medienberichten zufolge bisher mindestens 75 Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt worden. Summiert ergeben die Bußgelder 485.490 Euro, das sind 6.000 Euro durchschnittlich.

Anmerkung von Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht, Datenschutzbeauftragte: Sicher gibt es in einigen Aspekten Nachbesserungsbedarf bei der DSGVO. Nichts desto trotz ist die grundsätzliche Entwicklung positiv. Datenschutz hat europaweit im öffentlichen Bewusstsein einen höheren Stellenwert durch die DSGVO erhalten. Insbesondere die französische Bußgeldstrafe gegen Google beweist, dass die DSGVO durchaus ihre Zähne zeigt.