Bundesnetzagentur setzt vorläufig Vorratsdatenspeicherung aus – Reaktion auf OVG Münster-Beschluss
29.06.2017 Die Bundesnetzagentur hat vorläufig die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht nach § 113 b TKG ab dem 01.07.2017 - die Norm gilt seit Dezember 2015 in Deutschland, nach einer Übergangsfrist sind Anbieter nach § 113 a TKG nach § 113 b TKG verpflichtet, Nutzerdaten zu speichern. Das OVG Münster hat jedoch per Beschluss vom 22.06.2017 entschieden, [...]