Löschung von Daten aus erkennungsdienstlicher Behandlung, VG Lüneburg
Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 A 1/16 Leitsatz 1. Bei der Überprüfung der Speicherung von Daten aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die ursprünglich zum Zweck der Strafverfolgung nach § 81 b 1. Alt. StPO erhoben, dann aber in eine erkennungsdienstliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr nach § 81 b 2. Alt. StPO umgewidmet worden sind, wird die Rechtmäßigkeit der [...]