Zur Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest, Wilkinson gegen Gillette
Dienstag, 10.04.2018 Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Urteil den Beurteilungsspielraum von Testveranstaltern bestätigt und die Verantwortung der Hersteller betont, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden. Vor dem Oberlandesgericht haben Wilkinson Sword und Gillette die Klingen gekreuzt. Im Jahr 2010 führte die Stiftung Warentest einen Vergleichstest von Nassrasierern mit Wechselklingen durch [...]