Urteil des EuGH, Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, Waren im Internet über Drittplattform wie Amazon zu verkaufen
11.12.2017 Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Ein solches Verbot ist geeignet, das Luxusimage der Waren sicherzustellen, und geht grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus. […]