Reputation Management on Blue Puzzle.

Sie sind Arbeitgeber und wollen gegen eine Negativbewertung auf dem Bewertungsportal kununu vorgehen?

Hier finden Sie dazu Informationen.

Der gute Ruf im Internet hat für Unternehmen erhebliche Bedeutung.

Bewertungen im Internet wirken sich auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus.

Welche Bewertungen sind rechtswidrig?

Rechtswidrige Negativbewertungen auf kununu muss sich kein Arbeitgeber gefallen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu, welche Bewertungen erlaubt sind, und gegen welche Bewertungen Sie sich wehren können.

Gerade weil potentielle Geschäftspartner ebenso wie potentielle Arbeitnehmer oder auch Geschäftskunden sich immer häufiger im Internet über Unternehmen informieren, ist der gute Ruf von Unternehmen auf einer Seite wie kununu wichtig. Auf dem Bewertungsportal kununu.com können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bewerten.

Bewertungsportale wie das Arbeitgeberportal kununu sind grundsätzlich zulässig. So sind Bewertungen, die die Sozialsphäre betreffen bzw. die wahre Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen sind, grundsätzlich erlaubt.

Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende oder sonst unzulässige Bewertungen können Arbeitgeber jedoch vorgehen. Rufschädigende Bewertungen können den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Missbrauchsgefahren sind Sie nicht schutzlos ausgeliefert: Von kununu kann vielmehr die Löschung der rechtswidrigen Inhalte  verlangt werden.

Verantwortlichkeit von kununu

Der Betreiber des Bewertungsportals kununu ist ab Kenntnis von der Rechtsverletzung verantwortlich. Dazu muss der Hinweis so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptungen unschwer – d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann. Bewertungsportalbetreiber sind nämlich „Hostprovider“. Das bedeutet: Sie halten fremde Inhalte auf ihrem Portal für andere Nutzer bereit, ohne sich diese zu Eigen zu machen. Der Portalbetreiber muss grundsätzlich erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung handeln und nicht proaktiv prüfen. Der Bundesgerichtshof hat dafür den folgenden „Notice-and-Take-Down“-Ablauf in dem sogenannten Blogeintrag-Urteil vorgegeben. Dieser Ablauf gilt entsprechend für die Pflichten von Bewertungsportalbetreibern:

„Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.“ (BGH, NJW 2012, 148-151).

Richtungswechsel des BGH – Grundsatzurteil

In dem Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 präzisiert bzw. verschärft der BGH die Prüfungspflichten von Bewertungsportalbetreibern. Beschwerden von Bewerteten müssen Portalbetreiber gewissenhaft prüfen. Rechtswidrige Bewertungen müssen Portalbetreiber sodann löschen.

Mit der Grundsatzentscheidung „zeichnet sich ein entscheidender Richtungswechsel für Bewertete an: Portalbetreiber werden klar auf ihre erhebliche Verantwortung und auf ihre besonderen Pflichten hingewiesen. Die Entscheidung eignet sich als Argumentationsgrundlage für diejenigen, die sich gegen rechtswidrige Bewertungen verteidigen“, zitiert aus „BGH: Schärfere Prüfung von Portalbetreibern bei rechtswidrigen Bewertungen“, MMR 6/2016, 377549, Verlag C.H. Beck, Wienen.

Schnelle anwaltliche Hilfe

Wenn Sie eine Bewertung auf kununu löschen lassen wollen, vertritt die Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, gerne Ihrer Interessen.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

  • Im Reputationsrecht hat Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin   für Urheber- und Medienrecht, langjährige Erfahrung  und berät und vertritt Mandanten bundesweit.

  • Zusatzkompetenzen als Wirtschaftsmediatorin und Datenschutzbeauftragte setzt sie im Online Reputation Management für Mandanten ein.

Die Vorgehensweise bei einer Bewertungsabwehr ist wie folgt:

  • Aufforderung zur Löschung der Bewertung, konkreter Hinweis auf Rechtsverletzung

  • Weist der Portalbetreiber die Forderung zurück und erfüllt er seine Pflichten nicht, kann er gerichtlich, ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, in Anspruch genommen werden.

  • Auch Schadensersatzansprüche kommen in dem Fall in Betracht und können ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

Sie erreichen uns hier per

Telefon, 030 390 398 8o,

oder Sie schreiben uns per Kontaktformular.

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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