Ob aus Neid, “Spaß” oder Langeweile – peinliche Fotos ins Internet zu stellen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer solchen Rufmord feststellt, ist dem nicht schutzlos ausgeliefert. Seit dem 27.01.2015 gibt es sogar eine neue Strafrechtsnorm dazu:

Strafbar ist nach der neuen Regelung, eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herzustellen oder zu übertragen und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person zu verletzen, § 201 a I Nr. 2 StGB.

Peinliche Partyfotos von Betrunkenen oder sonst wie Zugedröhnten herzustellen oder zu posten ist also verboten und strafbar. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Aus Rache werden im Internet erschreckend häufig Intimfotos und private Sexvideos verbreitet – per Skype, E-Mails, WhatsApp und Facebook. Die Verbreitung solcher Rachevideos und -fotos ist ein klarer Fall der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Sei es nach einer Trennung die Schlammschlacht mit dem Ex, oder Mobbing an der Schule, die Anfragen dazu von Betroffenen gibt es in der anwaltlichen Praxis oft.  Haben Sie zum Beispiel nach Beziehungsende einen Anspruch auf Löschung von erotischen Fotos und intimen Aufnahmen? Lesen Sie dazu mehr in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Wenn Sie gegen rechtswidrige Fotos oder Videos im Internet vorgehen wollen, können Sie sich gerne an Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht wenden,

Telefon 030 390 398 80,

oder hier per Online-Formular.

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Anwaltskanzlei Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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