08.07.2016

Eine 14jährige Schülerin, die ihren Lehrer durch einen Facebook-Post beleidigt hatte, ist deshalb vom Amtsgericht Düsseldorf am 07.06.2016 verurteilt worden. Sie hatte den Lehrer ohne sein Wissen fotografiert und das Foto mit dem Kommentar “Behinderter Lehrer ever” auf Facebook gepostet.

Der Lehrer stellte Strafantrag gegen die Schülerin.

Cybermobbing, Beleidigungen und inakzeptable Straftaten

Das Gericht verurteilte die Schülerin. Beleidigungen und Cybermobbing sind schließlich keine Bagatelle: Vielmehr bezeichnete das Gericht die Handlung der Schülerin als “inakzeptable Straftat”.

Die 14jährige Sonderschülerin wurde zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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