08.02.2016

„Rufschädigung durch Google-Suchergebnisse“ heißt der Titel des neuen Fachbeitrags von Rechtsanwältin Wienen, der im IT-Rechtsberater im Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 2/2016, erschienen ist.

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Anwaltskanzlei Wienen

In dem Beitrag wird die aktuelle Rechtslage anhand des Beschlusses des OLG München vom 27.04.2015, 18 W 591/15, dargestellt. Die Entscheidung ist hier im Volltext veröffentlicht.

Weitere Informationen zu Suchergebnissen, Online Reputation Management und Recht finden Sie hier unter der Rubrik „Google-Links und Google-Suchergebnisse entfernen“.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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