27.07.2015

Am 25.07.2015 ist nach rund sechsmonatigen parlamentarischen Beratungen das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten.

Für Betreiber von Webservern wie zum Beispiel Online-Shops gelten damit ab sofort erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme. Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn ihnen auffällt, dass der Anschluss des Kunden – etwa als Teil eines Bot-Netzes – für IT-Angriffe missbraucht wird. Gleichzeitig sollen sie ihre Kunden auf mögliche Wege zur Beseitigung der Störung hinweisen. Erweitert werden mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes außerdem die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Untersuchung der Sicherheit von IT-Produkten sowie seine Kompetenzen im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung.

Mit dem 25.07.2015 gelten darüber hinaus für die Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen neue Pflichten zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Für sonstige Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen gilt eine entsprechende Meldepflicht nach Inkrafttreten einer das IT-Sicherheitsgesetz konkretisierenden Rechtsverordnung, die zurzeit im Bundesministerium des Innern vorbereitet wird. Ziel ist es, die beim BSI zusammenlaufenden Informationen über IT-Angriffe auszuwerten und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung gilt dann auch die Pflicht für Betreiber Kritischer Infrastrukturen zur Erarbeitung und Umsetzung von IT-Mindeststandards in ihrem Bereich

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 24.07.2015