13.07.2015

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 erneut die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung beraten und eine Stellungnahme abgegeben. Sie bitten die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen einer Verschlechterung des bisherigen Datenschutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent entgegenzutreten.

Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sollten Vorrang vor einer kommerziellen Weiterverwendung ihrer Daten erhalten.

Zudem dürften die Schutzvorschriften zur Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken nicht hinter den heutigen Standards zurückbleiben. Besonderen Schutz müssten die personenbezogenen Daten Minderjähriger erhalten. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass diese Daten nicht für Zwecke der Werbung und Profilbildung verwendet werden dürfen, so der Bundesrat.

Europäischer Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten

Mit dem Verordnungsvorschlag möchte die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten schaffen. Ziel ist ein unionsweit einheitlich hohes Datenschutzniveau. Der Vorschlag enthält daher unter anderem neue Regeln, mit denen insbesondere den Herausforderungen des Datenschutzes durch den globalen Datenaustausch – vor allem über das Internet – entsprochen werden sollen. Der Kommissions-Vorschlag soll die bisherige Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG) ablösen, weil der rasche Fortschritt der Informationstechnologie den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellt. Der Bundesrat hatte den Vorschlag bereits im März 2012 beraten und eine Stellungnahme abgegeben.

Nach langen Verhandlungen hat sich der Rat für Justiz und Inneres am 15. Juni 2015 nunmehr auf eine allgemeine Ausrichtung der Datenschutzgrundverordnung verständigt. Mit Blick auf diese neue Ausrichtung haben die Länder ihre Beratungen wieder aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 10.07.2015