18.05.2016

Das Landgericht Hamburg hat Teile von Böhmermanns „Schmähgedicht“ verboten. Der türkische Präsident Erdogan hatte einen Antrag auf Unterlassung gestellt.

Das Gericht bewertete das Gedicht in weiten Teilen als verbotene Schmähkritik. Wiederholt Böhmermann diese beleidigenden Elemente des Gedichts, drohen ihm 250.000 Euro Ordungsgeld oder Ordungshaft von bis zu sechs Monaten.

Das Gericht schätzte jedoch geringere andere Teile des Gedichts als zulässig ein. Es sprach dahingehend von Kunst und Satire. Die Elemente, die das LG nicht verbot, sah es als von der Meinungsfreiheit geschützt an.

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