03.02.2017

Das Kabinett hat am 01.02.2017 einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679)  und die EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich Polizei und Justiz (Richtlinie (EU) 2016/680) erfordern bis Mai 2018, dass das deutsche Datenschutzrecht auf Bundes- und Länderebene angepasst wird.

Der Gesetzesentwurf wird von Datenschützern kritisch gesehen.

Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel, Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) moniert, dass damit das deutsche Datenschutzniveau gesenkt wird bzw. dass der Entwurf darüber hinaus nicht dem Level der europäischen Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

Die Digitale Gesellschaft e.V. schätzt den Gesetzesentwurf wie folgt ein: “Mehr Daten, weniger Schutz”. Sie hat dazu bereits im Dezember 2016 eine kritische Stellungnahme abgegeben.

Videoüberwachung

So ist bereits der Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes – womit § 6 b BDSG geändert werden soll – von der DSK u.a. wegen der damit geplanten Verlagerung der Verantwortung des Staates auf Private, d.h. auf private Betreiber von Einkaufszentren und öffentlichem Personennahverkehr, kritisiert worden.

Zudem würde die Videoüberwachung Orte betreffen, die Menschen zur Erholung und Entspannung aufsuchen. An solchen Orten sei das Persönlichkeitsrecht besonders zu schützen.

Diese kritischen Elemente des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes  sind in §  4 des Gesetzesentwurfs zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung wiederzufinden.

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