26.03.2019

Das EU-Parlament hat heute die Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes gebilligt.

Kritik an der Urheberrechtsreform

Die Urheberrechtsreform wird von Kritikern als „Zensur des Internets“ kritisiert. Hintergrund sind die Uploadfilter von Internetplattformen, die die EU-Richtlinie vorsieht. Befürchtet wird, dass die Filter nicht nur urheberrechtswidrige Inhalte hinausfiltern, sondern dass diese fehlerhaft arbeiten könnten und dadurch auch legaler Inhalt betroffen sein und die Meinungs- und Kunstfreiheit betreffen würde. Mit der heutigen Abstimmung hat sich das EU-Parlament nicht gegen Uploadfilter ausgesprochen.

Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform

Gegen die Urheberrechtsform gab es vor der Billigung durch das EU-Parlament diverse Demonstrationen. Am 23.03.2019 demonstrierten insgesamt mehr als 100.000 Menschen in ganz Deutschland gegen die Reform. Nach der heutigen Billigung wird auch heute in mehreren Städten gegen die Urheberrechtsreform demonstriert

Befürworter der Urheberrechtsreform

Die Befürworter der Urheberrechtsreform stellen darauf ab, dass das Urheberrecht an digitale Geschäftsmodelle angepasst werden soll, der digitale Raum nicht rechtsfrei ist und auch dort Urheber und ihre Rechte zu schützen sind. Durch die Haftung der Plattformen für Inhalte und Upload-Filter soll das gewährleistet werden. Zudem ist ein finanzieller Anteil für Urheber für ihren Content im Internet angestrebt.

Inhalte der europäischen Urheberrechtsreform

Folgende Inhalte umfasst die Urheberrechtsreform:

  • Für Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, haften die Internetplattformen.
  • Von der Richtline sind bestimmte hochgeladene Inhalte ausdrücklich ausgenommen.
  • In sehr kurzen Auszügen können Nachrichtenartikel verlinkt werden.
  • Von den Urheberrechtseinnahmen ihrer Verlage erhalten Journalisten einen Anteil.
  • Für Start-ups gelten weniger Auflagen.

Wie geht es weiter?

Die EU-Staaten müssen nun über die vom EU-Parlament gebilligte Einigung abstimmen.

Zu der heutigen Abstimmung veröffentlichte das EU-Parlament heute folgende Pressemitteilung:

Die Abgeordneten haben die Richtlinie mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Damit endet das 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, den Beschluss des Parlaments in den kommenden Wochen ihrerseits zu billigen. Wenn die Mitgliedstaaten den vom Europäischen Parlament angenommenen Text billigen, tritt er nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News.

Der Berichterstatter Axel Voss (EVP, DE) und die Abgeordneten Helga Trüpel (Grüne, DE) und Sajjad Karim (EKR, UK) halten am Dienstag, den 26. März um 15:00 Uhr eine Pressekonferenz ab.

Tech-Giganten müssen Künstler und Journalisten an Einnahmen beteiligen

Ziel der Richtlinie ist es, die Stellung der Rechteinhaber zu verbessern, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren (Kreative) sowie von Nachrichtenverlagen, so dass diese eine bessere Vergütung für die Verwendung ihrer Werke auf Internet-Plattformen durchsetzen können. Die Plattformen werden direkt für Inhalte, die auf ihre Website hochgeladen werden, haftbar sein, und den Verlegern wird automatisch das Recht eingeräumt, im Namen ihrer Journalisten über die Vergütung für Artikel zu verhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden.

Schutz der Meinungsfreiheit

Zahlreiche Bestimmungen wurden mit dem Ziel entwickelt, sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit im Internet gewahrt bleibt.

Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern. Die Vereinbarung enthält jedoch auch Bestimmungen, um Missbrauch durch Nachrichtenaggregatoren zu vermeiden. Artikel können in sehr kurzer Form also auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden.

Erlaubt ist weiterhin das Hochladen geschützter Werke zum Zwecke des Zitierens, der Kritik, der Überprüfung, der Karikatur oder der Parodie. Memes und GIFs sollten daher weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und teilbar sein.

Viele Online-Plattformen sind nicht betroffen

Nicht unter die neuen Regeln fällt das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub. Start-up-Plattformen werden weniger Auflagen unterliegen als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.

Stärkere Verhandlungsrechte für Autoren und Interpreten

Autoren und Interpreten können vom Vertriebspartner, der ihre Werke vermarktet, eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung sehr niedrig ist im Vergleich zu den vom Vertriebspartner erzielten Einnahmen.

Spitzenforschung unterstützen, kulturelles Erbe erhalten

Die Vereinbarung zielt auch darauf ab, die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für Forschungsarbeiten durch Text- und Data-Mining zu erleichtern und damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen, dem europäische Forscher derzeit ausgesetzt sind. Zudem sollen Urheberrechtsbeschränkungen nicht für Inhalte gelten, die für den Unterricht oder für Illustrationen verwendet werden.

Schließlich gestattet die Richtlinie auch die kostenlose Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Vergriffene Werke können verwendet werden, wenn es keine Verwertungsgesellschaft gibt, die eine Lizenz erteilen kann.

Wie ändert diese Richtlinie den Status Quo?

Derzeit haben Internetunternehmen wenig Anreiz, faire Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen, da sie nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden, die ihre Nutzer hochladen. Sie sind nur dann verpflichtet, unrechtmäßig hochgeladenen Inhalte zu entfernen, wenn ein Rechteinhaber sie dazu auffordert. Dies ist jedoch für die Rechteinhaber sehr umständlich und garantiert ihnen kein faires Einkommen. Die Haftung von Internetunternehmen wird die Chancen der Rechteinhaber (insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlegern und Journalisten) auf faire Lizenzvereinbarungen verbessern. So erhalten sie eine gerechtere Vergütung für die digitale Nutzung ihrer Werke.

Zitat des Berichterstatters Axel Voss (EVP, DE)

„Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Korrektur einer Situation, die es einigen wenigen Unternehmen ermöglicht hat, riesige Summen zu verdienen, ohne die Tausenden von Kreativen und Journalisten, von deren Arbeit sie abhängig sind, angemessen zu entlohnen.

Gleichzeitig enthält der heute verabschiedete Text zahlreiche Bestimmungen, die sicherstellen, dass das Internet ein Raum der freien Meinungsäußerung bleibt. Diese Bestimmungen waren an sich nicht notwendig, da die Richtlinie keine neuen Rechte für die Rechteinhaber schaffen wird. Dennoch haben wir den geäußerten Bedenken zugehört und uns dafür entschieden, die Meinungsfreiheit doppelt zu garantieren. Memes, GIFs und Snippets sind heute besser geschützt als je zuvor.

Ich bin auch froh, dass der heute vereinbarte Text Start-ups besonders schützt. Die führenden Unternehmen von morgen sind die Start-ups von heute und Vielfalt resultiert aus einem großen Pool an innovativen, dynamischen und jungen Unternehmen.

Diese Richtlinie schützt das Einkommen vieler Menschen, sichert eine vielfältige Medienlandschaft, schreibt die Meinungsfreiheit fest und fördert Start-ups und die technologische Entwicklung. Sie hilft, das Internet zukunftsfähig zu machen und schafft einen Raum, von dem alle profitieren, nicht nur einige wenige.““

Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments REF: 20190321IPR32110, erstellt am: