Setzen Sie auf das Know-How der Anwaltskanzlei Wienen,
Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht.Frau drückt Paragraph-Symbol

Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht haben besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht. Die zuständige Rechtsanwaltskammer verleiht die Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Voraussetzung dafür ist nach der Fachanwaltsordung der Nachweis theoretischer  Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nach der Fachwanwaltsordnung vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Um einen Fachanwaltstitel zu führen, wird grundsätzlich zunächst ein Fachanwaltslehrgang besucht bzw. es werden Prüfungen absolviert. Außerdem ist jahrelange praktische Erfahrung nachzuweisen.

Rechtsanwältin Wienen wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht“ zu führen.