Montag, 12.02.2018

Facebook-Voreinstellungen verletzen deutsches Recht. Das hat das Landgericht Berlin mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15, entschieden. Dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nach würde es keinen Klarnamenzwang mehr geben: Weil Facebook seine Voreinstellungen für Deutschland ändern müsste, dürften hier die User nicht mehr gezwungen werden, sich mit echtem Namen anzumelden. Dem Urteil nach sind die Datennutzungs-Einwilligungen zum Teil unwirksam.

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