13.07.2015

Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel “Euro Truck Simulator 2” vor.

Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850 Euro. Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung vor, in der ein Entwurf eines “Unterlassungsvertrags und Vergleichs” enthalten ist.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren. Es wird davon abgeraten, den oben genannten Entwurf “Unterlassungsvertrag und Vergleich” zu unterzeichnen. Vielmehr sollte unbedingt anwaltlicher Rat in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden.

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat. Vertrauen Sie auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen. Die Abmahnung zu ignorieren, kann zu weiteren Kosten  – etwa durch ein Gerichtsverfahren  – führen.

Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat – und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise  in vielerlei Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können. Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen, www.kanzlei-wienen.de, weitere Informationen.

Dabei ist das Ignorieren einer Abmahnung allerdings ebenso wenig angebracht wie das ungeprüfte Unterzeichnen der vorformulierten Unterlassungserklärung. Wie im Einzelfall die beste Strategie aussieht, kann wegen der vielschichtigen Rechtsprechung nicht pauschal gesagt werden. Dazu ist die exakte anwaltliche Bearbeitung der konkreten Sach- und Rechtslage im individuellen Fall mit spezialisiertem juristischem Fachwissen erforderlich. Sofern eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist deren Formulierung von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Spezialisiertes juristisches Fachwissen und die exakte anwaltliche Bearbeitung der konkreten Sach- und Rechtslage im individuellen Fall führt zu einer genau für Sie passenden Vorgehensweise.

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Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

 

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Gerne können Sie sich an uns wenden,

Telefonnummer:  030 – 390 398 80

oder Sie schreiben uns hier per  Kontaktformular.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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