21.04.2015

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Storm Hunters  i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH ab.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags. Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung vor, in der wegen der Rechtsverletzung 600 Euro für Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten, insgesamt damit 815 Euro im Rahmen eines Vergleichsbetrags gefordert werden.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen.

Dabei ist das Ignorieren einer Abmahnung allerdings ebenso wenig angebracht wie das ungeprüfte Unterzeichnen der vorformulierten Unterlassungserklärung. Wie im Einzelfall die beste Strategie aussieht, kann wegen der vielschichtigen Rechtsprechung nicht pauschal gesagt werden. Dazu ist die exakte anwaltliche Bearbeitung der konkreten Sach- und Rechtslage im individuellen Fall mit spezialisiertem juristischem Fachwissen erforderlich.

Sofern eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist deren Formulierung von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

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Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 – 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Abmahnung
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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