27.04.2015
Die Titelseitenmeldung “X. Y. – Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?” in einer Zeitung beinhaltet nach Ansicht des OLG Zweibrücken eine Tatsachenbehauptung. Einem Anspruch des Klägers auf Gegendarstellung wegen des auf der Titelseite erweckten tatsächlichen Eindrucks würde nicht entgegenstehen, dass sich aus dem Artikel im Innenteil der Zeitschrift ergäbe, dass es keinerlei Bezug des Klägers zu den Vorgängen um das Versterbens seines früheren Schulfreundes gäbe und dass die von der Beklagten aufgeworfene Frage deshalb nach ihrer eigenen Berichterstattung grundlos sei.
Die Entscheidung des OLG Zweibrücken finden Sie hier im Volltext.