Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat am heutigen 15.04.2015 Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorgestellt.

„Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu bewahren, legen wir klare und transparente Regeln vor.“, erklärt dazu Maas in einem heutigen Artikel auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Maas äußert sich dabei zur Einführung einer Speicherverpflichtung und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Um Datenmissbrauch zu vermeiden, sei die Höchstspeicherfrist auf zehn Wochen beschränkt.

Allerdings sei der Email-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen. Ferner dürften keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.

Standortdaten dürften nur vier Wochen gespeichert werden, da die Speicherung von Standortdaten ein besonders intensiver Eingriff sei.

Gespeicherte Daten müssten unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Käme der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, werde dies mit einer Geldbuße belegt.

Um Missbrauch von Daten zu vermeiden, werde der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt und der neue Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen.

Für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestünden hohe Hürden: Ein Abruf der Daten dürfe nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen.

Der Abruf der Daten sei transparent. Wenn Daten abgerufen werden würden, müssten die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.

 Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
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