10.01.2017

Bereits seit Anfang 2016 müssen Anwälte auf ihren Websites einen Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform vorsehen sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern anbahnen bzw. abschließen. Hierzu ist zum Jahresbeginn noch eine weitere Hinweispflicht getreten:

Streitbeilegungsverfahren, neue Hinweispflichten

Ab dem 1.2.2017 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites und/oder in ihren Mandatsbedingungen leicht zugänglich, klar und verständlich auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen.

In bestimmten Fällen greift diese Pflicht bereits, bevor eine Streitigkeit entstanden ist; nachdem eine Streitigkeit entstanden ist, trifft sie alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Weiterführende Links:

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. 04.01.2017, Ausgabe 1/2017 v. 04.01.2017

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und Schlichtungsverfahren

In dem oben genannten Informationsblatt zu den neuen Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erläutert die BRAK, dass ab dem 01.02.2017

  • vor Entstehen einer Streitigkeit Anwälte, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Beschäftigte hatten und eine Webseite unterhalten und/oder ABGs verwenden, auf ihrer Webseite und/oder in ihren AGBs darauf hinweisen müssen, ob sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht und dann, wenn sie dazu bereit seien, die zuständige Stelle benannt werden müsse, bzw. dass

 

  • nach Entstehen einer Streitigkeit jeder Anwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären muss, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Unterschiede zwischen Schlichtungs- und Mediationsverfahren

Schlichtungs- und Mediationsverfahren unterscheiden sich wie folgt: Bei der Schlichtung schlägt der Schlichter den Konfliktparteien eine Lösung vor. Bei der Mediation arbeiten die Parteien selbständig auf eine Lösung hin.

Mehr zum Thema Mediation finden Sie hier auf der Seite der www.kanzlei-wienen.de.

Weitere Medienrechtsnews sind hier auf der Seite.