27.04.2015
Ein Mensch stirbt – was wird aus seinen Spuren im Internet? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passwörter den Zugang zu Online-Konten versperren? Tipps, wie sich der digitale Nachlass am besten regeln lässt, gibt es hier.
Heute – im digitalen Zeitalter – hinterlassen viele Menschen nach ihrem Tod jede Menge Spuren im Netz. Und nicht nur das. Bei Facebook und Twitter gehen weiterhin Nachrichten ein. Ebay-Käufer erwarten Antwort, Paypal wartet auf Zahlungen für bestellte Waren. Vertragspartner buchen für Online-Verträge und Abos vom Konto des Verstorbenen ab.
Was können Erben tun?
In den meisten Fällen hat der Verstorbene seinen digitalen Nachlass nicht geregelt. Für die Erben beginnt dann eine Spurensuche: Gibt es Online-Konten und welche? Wie lauten die Passwörter dafür, denn ohne diese kein Zugriff möglich. Wichtig ist auch die Frage: Wo können Kosten entstehen? Denn laufende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge und kostenpflichtige Mitgliedschaften zu kündigen. Hinzu kommt: Manche Hinterlassenschaften im Internet könnten für Hinterbliebene schmerzhaft oder peinlich sein.
Damit die Betreiber verschiedener Dienste tätig werden, verlangen Sie oft mindestens eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein. Zusätzlicher Aufwand und Kosten können bei internationalen Anbietern entstehen. Etwa für eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde.
Anbieter verhalten sich unterschiedlich
Bisher gibt es noch keine einheitlichen Vorschriften, nach denen zu verfahren ist. Einige Firmen löschen oder deaktivieren nach Prüfung die Daten. Andere gewähren Zugriff auf die E-Mail-Kommunikation. Bei Facebook etwa kann man für die Seite des Verstorbenen den Gedenkstatus wählen, so dass sie erhalten bleibt. Das Bearbeiten der Seiten des Verstorbenen auf Sozialen Netzwerken ist in der Regel nicht mehr möglich.
Das zeigt, wie wichtig es ist, den digitalen Nachlass zu regeln. Am besten hinterlegt man für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und andere Internet-Dienste handschriftlich in einem Testament. Man kann darin auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man zudem bestimmen, auf welche Daten die Erben zugreifen dürfen und was damit geschehen soll. Vor allem auch, welche kostenpflichtigen Abos und Zugänge nach dem Tod gekündigt werden sollen.
Google etwa bietet einen Kontoinaktivitätsmanager an. Der Nutzer kann zu Lebzeiten festlegen, wer nach seinem Tod über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt und Zugriff auf sein Profil haben soll. Er kann auch bestimmen, dass das Profil dann komplett gelöscht wird. Facebook ermöglicht seinen Nutzern, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil weiter pflegen darf.
Es gibt Firmen, die die „Entrümpelung“ des digitalen Nachlasses anbieten. Doch Vorsicht: Neben den Kosten sollte man bedenken, dass diese damit Zugriff auf – zum Teil sehr persönliche – Daten erhalten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 24.04.2015