16.09.2015
Die Bundesregierung möchte die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen. Deshalb hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Anbieter von WLAN-Hotspots künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden.
Dazu hat die Bundesregierung heute einen Artikel mit der Überschrift „Mehr WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum“ veröffentlicht, in dem es heißt, W-Lan-Hotspots-Anbieter könnten sich künftig auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen: Dieses Privileg
„bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde.“
Daneben würde der Gesetzentwurf auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen abzielen:
„Hostprovider – also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern – sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht.“, so die Bundesregierung in dem Artikel vom 16.09.2015.
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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