Sie suchen “erste Hilfe”-Infos zu Abmahnungen? Rettungsversuch Rettungsring werfen

Möchten Sie sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Fotos, Filme oder Texte im Internet verteidigen?

Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten? Oder möchten Sie wissen, wie Sie durch präventives Handeln vermeiden,  dass Sie gar nicht erst abgemahnt werden – zum Beispiel, wie Sie rechtssicher Bilder und Texte im Internet verwenden?

Erfahren Sie dazu hier mehr.


Häufig werden in der Praxis im Zusammenhang mit Abmahnungen Fragen zu Unterlassungserklärungen, Schadensersatz, Vergleichsforderungen und Eilverfahren gestellt.

Dabei geht es oft um diverse Abmahnungen in diesen Segmenten:

  • urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern und Filmen
  • urheberrechtswidrige Verwendung von Texten
  • persönlichkeitsrechtsverletzende Wort- und Bildbeiträge

Abmahnungen bei Rufmord im Netz

Über die Verteidigung gegen Rufmord im Netz, Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte und damit verbundene außergerichtliche und gerichtliche Schritte finden Sie hier weitere Informationen. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gegen rechtswidrige Texte, Fotos und Filme können Sie sich wehren.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Erfahren Sie hier mehr über Abmahnungen von Filmen, Bildern und Texten aus urheberrechtlichen Gründen – zum Beispiel wegen der Veröffentlichung von Fotos und Texten auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, oder wenn Bilder für ebay-Verkäufe eingestellt werden. Mehr über unerlaubte Tauschbörsennutzung im Internet finden Sie hier.

Unterlassungserklärung

In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zur Absicherung des Unterlassungsanspruchs wird die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Meist ist in der Abmahnung ein Entwurf einer Unterlassungserklärung enthalten.

Zahlungsforderung

Darüber hinaus werden in einer Abmahnung die Abmahnkosten bzw. ggf. Schadensersatz geltend gemacht.

Lizenzen

Achten Sie bei der Verwendung von Bildern, Fotos etc. unbedingt auf ordnungsgemäßen Lizenz-Erwerb. In der anwaltlichen Praxis wird häufig festgestellt, dass ohne dahingehende Prüfung Bilder aus dem Internet für den Verkauf von Produkten, für Webseiten usw. verwendet werden – ohne sich vorher darüber Gedanken zu machen. Dann folgt später die teure Abmahnung.  Gutgläubigkeit hilft hier nicht! Viele Abgemahnte, denen illegale Bildernutzung vorgeworfen wurde, finden für die Zukunft folgenden Weg: Sie fotografieren selbst und verwenden ihre eigenen Bilder im Internet. Oder sie schauen genau darauf, ob sie die Lizenz für eine geplante Bildernutzung haben und in welchem Umfang sie danach Bilder Dritter nutzen können.

Wichtig ist also, Zeit und Mühe zu investieren, um vor der Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien eine saubere Rechtslage vorzubereiten.

Gerne berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, berät und vertritt bundesweit.

Telefon:

030 – 390 398 80

Anwaltskanzlei Wienen
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin